- Verwechslung im Krankenhaus
- Vertuschung durch Behörden
- Forderungen nach Entschädigung
Im Jahr 1965 brachte Karen Rafteseth Dokken in einem privaten Krankenhaus in Norwegen ein Mädchen zur Welt. Eine Woche später kehrte sie mit einem Baby nach Hause zurück, das sich im Nachhinein als nicht ihr eigenes herausstellte. Das Vorgehen des Krankenhauses, Neugeborene in einem zentralen Raum zu halten, während die Mütter sich erholten, führte zu dieser folgenschweren Verwechslung.
Verwechslung im Krankenhaus
Die beiden Frauen, die am 14. und 15. Februar 1965 geboren wurden, entdeckten erst Jahrzehnte später, dass sie bei der Geburt vertauscht wurden. Karen Rafteseth Dokken bemerkte zwar Unterschiede, als das Baby dunkle Locken bekam, führte dies jedoch auf die Familie ihres Mannes zurück. Erst um das Jahr 2000 erfuhr sie die Wahrheit: Die Tochter, die sie großgezogen hatte, war nicht ihr leibliches Kind!
Vertuschung durch Behörden
Die norwegischen Gesundheitsbehörden entdeckten den Fehler bereits 1985, als die Mädchen Teenager waren, entschieden sich jedoch, die betroffenen Familien nicht zu informieren. "Es war nie mein Gedanke, dass Mona nicht meine Tochter war", sagte die tränenreiche Karen Rafteseth Dokken vor Gericht.
Grausame Vorfälle:
Mona erfuhr erst 2021 durch einen DNA-Test, dass sie nicht die biologische Tochter ihrer Eltern war. Ihr Anwalt erklärte, der Staat habe "ihr Recht auf ihre eigene Identität all die Jahre verletzt" und "es geheim gehalten". Dadurch seien die beiden Frauen um ihre wahre Identität und Herkunft betrogen worden.
Forderungen nach Entschädigung
Die beiden Frauen und Karen Rafteseth Dokken verklagen nun den Staat und die Kommune, da sie der Ansicht sind, dass ihre Menschenrechte verletzt wurden. Sie fordern eine Entschuldigung und Entschädigung, da ihr Recht auf Familienleben untergraben wurde. Dies ist ein Prinzip, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist.
Der Fall wird vor dem Osloer Bezirksgericht verhandelt, während der Staat argumentiert, dass die Verwechslung in einer privaten Einrichtung stattfand und die Ansprüche verjährt seien. Wie der Prozess ausgehen wird, ist noch nicht sicher. Die beiden Frauen werden jedoch nicht aufgeben und ihr Recht auf Wiedergutmachung weiterhin einfordern.