• Textil-Verbot im Restmüll
  • Recyclingprobleme und synthetische Fasern
  • Strengere Biomüll-Regelungen

Ab 2025 wird in Deutschland eine bedeutende Änderung in der Müllentsorgung wirksam. Ein neues EU-Gesetz verbietet die Entsorgung von Altkleidern im Restmüll. Diese Maßnahme soll helfen, die Menge an Hausmüll zu reduzieren und das Recycling von Textilien zu fördern. Alte Kleidung soll künftig nicht mehr in der schwarzen Tonne entsorgt werden. Stattdessen müssen Textilien wie T-Shirts, Jeans, Bettwäsche und Handtücher in Altkleidercontainer entsorgt werden.

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Textil-Verbot im Restmüll

Der Hintergrund dieser Regelung ist, dass laut „info.recyclehero.de“ derzeit fast zwei Drittel der Textilien in der EU im Hausmüll landen. Dies führt zu einer Verschwendung von Ressourcen, da viele dieser Textilien noch weiterverwendet oder recycelt werden könnten. Philip Heldt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt, dass die Bekleidungsindustrie mehr Treibhausgase als alle internationalen Flüge und Schiffe zusammen verursacht. Die neue Regelung soll dazu beitragen, diese Umweltbelastung zu reduzieren.

Recyclingprobleme und synthetische Fasern

Obwohl Deutschland gut auf das neue Gesetz vorbereitet ist, gibt es Herausforderungen beim Recycling. Viele Kleidungsstücke bestehen aus synthetischen Fasern wie Polyester, die sich nur schwer recyceln lassen. Besonders problematisch sind Textilien, die aus einer Mischung von Natur- und Chemiefasern bestehen, da diese schwer zu trennen und zu recyceln sind.

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Strengere Biomüll-Regelungen

Zusätzlich zur Textilentsorgung wird ab 2025 auch der Biomüll strenger reguliert. Ein neuer Grenzwert für "Störstoffe" soll die Qualität des Komposts verbessern. Dies könnte zu hohen Bußgeldern führen, wenn die Mülltrennung nicht korrekt erfolgt. Verbraucher sollten daher besonders darauf achten, ihren Müll sorgfältig zu trennen, um den Anforderungen gerecht zu werden.