• Strenge Regeln für E-Tretroller auf Mallorca
  • Einschränkungen für Wohnwagen-Nutzer
  • Neue Vorschriften für Stadtführungen

Mallorca, die beliebte Ferieninsel der Deutschen, plant ab dem kommenden Jahr die Einführung strenger Benimmregeln, die sowohl das Alltagsleben als auch Touristen betreffen. Bürgermeister Jaime Martínez betonte auf einer Pressekonferenz, dass die Maßnahmen dazu dienen sollen, die Bevölkerung zu erziehen, wie die "Mallorca Zeitung" berichtet.

Besonders im Fokus stehen Fahrer von Elektro-Tretrollern, für die ab sofort das Tragen eines Sturzhelms sowie eine Haftpflichtversicherung Pflicht sind. Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit Strafen zwischen 90 und 600 Euro rechnen.

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Strenge Regeln für E-Tretroller

Die neuen Vorschriften für Elektro-Tretroller beinhalten eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h in Tempo-40-Zonen der Stadt. Diese Regelungen sollen die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und werden nach einer 40-tägigen Einspruchsfrist in Kraft treten. Er habe den Zuspruch vieler Bürger, erklärte Jaime Martínez. Zudem wird das Aufgebot der Ortspolizei um 135 Beamte erhöht, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

Einschränkungen für Wohnwagen-Nutzer

Auch für Wohnwagen-Nutzer gibt es neue Einschränkungen. Das Schlafen und Leben in geparkten Campern wird künftig untersagt, da dies als menschenunwürdig betrachtet wird. Aufgrund der hohen Miet- und Immobilienpreise auf Mallorca herrscht eine Wohnungskrise, die viele Menschen betrifft. Das Rathaus plant, Betroffene an das Sozialamt zu verweisen, um Unterstützung zu bieten.

Neue Vorschriften für Stadtführungen

Touristen müssen sich ebenfalls auf Änderungen einstellen. Stadtführer müssen künftig eine Lizenz besitzen und dürfen Gruppen von maximal 20 Personen führen. Der Einsatz von Lautsprechern oder Megafonen ist verboten.

Zudem wird gegen betrügerische Hütchenspieler vorgegangen, die Touristen am Ballermann abzocken. Die Strafen für dieses Glücksspiel können bis zu 450.000 Euro betragen. Auch der Alkoholkonsum durch Minderjährige und Saufgelage in Menschenmassen sind weiterhin verboten.

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