• Alte Führerscheine sollen getauscht werden
  • Die nächste Frist läuft im Januar 2025 ab
  • Sie betrifft Führerscheinhalter, die 1971 oder später geboren wurden

Die Umtauschpflicht im Überblick

Bis zum 19. Januar 2025 müssen Millionen von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Diese Maßnahme betrifft rund 43 Millionen Dokumente, darunter etwa 15 Millionen Papierführerscheine und 28 Millionen Scheckkartenführerscheine. Ziel ist es, die Führerscheine EU-weit fälschungssicher und einheitlich zu gestalten.

Wer ist betroffen?

Für den Umtausch sind die Geburtsjahre der Führerscheininhaber entscheidend. Die nächste Frist betrifft die Jahrgänge 1971 und später, die ihre Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2025 umtauschen müssen. Ältere Jahrgänge hatten bereits frühere Fristen, die teilweise schon abgelaufen sind. Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, haben ebenfalls spezifische Fristen, die sich nach dem Ausstellungsjahr richten.

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Der Umtauschprozess

Der Umtausch erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Notwendig sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf etwa 25 Euro, zuzüglich der Ausgaben für das Passfoto. Wichtig ist, dass die Umtauschfristen eingehalten werden, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Fristen und Konsequenzen

Wer die Umtauschfrist versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Im Ausland kann es zu Problemen kommen, wenn der alte Führerschein nach Ablauf der Frist genutzt wird, insbesondere bei der Anmietung von Fahrzeugen. Die neuen Führerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren, wobei nur das Dokument erneuert werden muss, nicht die Fahrberechtigung.

Wann Führerschein umtauschen?

Geburtsjahr Führerscheininhaber

Bis wann Führerschein umtauschen?

vor 1953

29. Januar 2033

1953 - 1958

19. Juli 2022

1959 - 1964

19. Januar 2023

1965 - 1970

19. Januar 2024

1971 oder später 

19. Januar 2025