- Alte Führerscheine sollen getauscht werden
- Die nächste Frist läuft im Januar 2025 ab
- Sie betrifft Führerscheinhalter, die 1971 oder später geboren wurden
Die Umtauschpflicht im Überblick
Bis zum 19. Januar 2025 müssen Millionen von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Diese Maßnahme betrifft rund 43 Millionen Dokumente, darunter etwa 15 Millionen Papierführerscheine und 28 Millionen Scheckkartenführerscheine. Ziel ist es, die Führerscheine EU-weit fälschungssicher und einheitlich zu gestalten.
Wer ist betroffen?
Für den Umtausch sind die Geburtsjahre der Führerscheininhaber entscheidend. Die nächste Frist betrifft die Jahrgänge 1971 und später, die ihre Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2025 umtauschen müssen. Ältere Jahrgänge hatten bereits frühere Fristen, die teilweise schon abgelaufen sind. Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, haben ebenfalls spezifische Fristen, die sich nach dem Ausstellungsjahr richten.
Klicke auch:
Der Umtauschprozess
Der Umtausch erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Notwendig sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf etwa 25 Euro, zuzüglich der Ausgaben für das Passfoto. Wichtig ist, dass die Umtauschfristen eingehalten werden, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.
Fristen und Konsequenzen
Wer die Umtauschfrist versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Im Ausland kann es zu Problemen kommen, wenn der alte Führerschein nach Ablauf der Frist genutzt wird, insbesondere bei der Anmietung von Fahrzeugen. Die neuen Führerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren, wobei nur das Dokument erneuert werden muss, nicht die Fahrberechtigung.
Wann Führerschein umtauschen?
Geburtsjahr Führerscheininhaber |
Bis wann Führerschein umtauschen? |
vor 1953 |
29. Januar 2033 |
1953 - 1958 |
19. Juli 2022 |
1959 - 1964 |
19. Januar 2023 |
1965 - 1970 |
19. Januar 2024 |
1971 oder später |
19. Januar 2025 |