• Renten für Erziehungszeiten: Regelungen für Geburten vor und nach 1992
  • Was Eltern wissen müssen
  • So gibt es mehr Rente

Kindererziehung ist nicht nur eine persönliche, sondern auch eine finanzielle Herausforderung. Um Eltern zu entlasten, gibt es die Kindererziehungszeiten. Diese Regelung trifft auf Elternteile zu, die sich um ihre Kinder gekümmert haben – ob sie leibliche Eltern des Kindes sind, spielt dabei keine Rolle.

Regelungen für Geburten vor und nach 1992

Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gelten besondere Regelungen. Die Rente ermöglicht die Anrechnung von bis zu 2,5 Jahren Kindererziehungszeit. Diese Zeit beginnt mit dem Kalendermonat nach der Geburt des Kindes.

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Bei Kindern, die 1992 oder später geboren wurden, sind es bis zu drei Jahre, die angerechnet werden können. Sollten mehrere Kinder gleichzeitig erzogen werden, verlängert sich die Erziehungszeit entsprechend. Zusätzlich können bis zu 10 Jahre an Berücksichtigungszeiten angerechnet werden, die sich positiv auf die Rente auswirken können.

Kindererziehungszeiten: Was Eltern wissen müssen

Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeiträge, die so behandelt werden, als hätten die Eltern während dieser Zeit Beiträge auf Basis des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt. Ein Jahr Kindererziehungszeit bringt fast einen Entgeltpunkt, der etwa 39,32 Euro entspricht. Diese Regelung gilt auch, wenn Eltern nebenbei arbeiten, solange sie die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten.

Wichtig ist, dass nur ein Elternteil sich die Kindererziehungszeiten auf die Rente anrechnen lassen kann und dass die Eltern das am besten vorher entscheiden sollten. Bei zwei Elternteilen (Vater und Mutter) wird, solange nichts anderes vereinbart, der Mutter die Zeit angerechnet.

Besonders bei zwei Kindern kann sich der Elternteil über eine höhere Rente freuen. Bei vor 1992 geborenen Kindern gibt es derzeit brutto etwa 197 Euro mehr Rente im Monat, bei 1992 oder später geborenen Kindern sind es etwa 236 Euro. 

Die wichtigsten Informationen für Eltern:

  • Kindererziehungszeiten werden der Rente angerechnet
  • Maximal 2,5 bzw. 3 Jahre können je nach Geburtsjahr geltend gemacht werden
  • Außerdem gibt es die Berücksichtigungszeiten (Max. 10 Jahre)
  • Wenn Väter Erziehungszeiten angerechnet haben möchten, müssen sie das vereinbaren