- Wie landet mehr Nettogehalt auf dem Konto?
- Mit einem einfachen Trick ist das möglich
- Das Zauberwort: Lohnsteuer-Ermäßigung
Wie bekomme ich mehr Netto vom Brutto? Diese Frage stellen sich wahrscheinlich die meisten Arbeitnehmer immer wieder aufs Neue.
Mit einem einfachen Trick gelingt es, am Ende mit mehr Geld dazustehen. Wie das geht? Dank dieser wertvollen Tipps!
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Lohnsteuer-Ermäßigung: Mehr Netto vom Brutto
Arbeitnehmer, die ihr monatliches Nettoeinkommen steigern möchten, sollten die Möglichkeit eines Antrags auf Lohnsteuer-Ermäßigung in Betracht ziehen. Durch diesen Antrag können bestimmte Kosten bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, anstatt auf eine Rückerstattung nach der jährlichen Steuererklärung zu warten. Dies ermöglicht eine sofortige finanzielle Entlastung, wie "Ruhr 24" schreibt.
Natürlich muss die Lohnsteuer-Ermäßigung erst beim Finanzamt beantragt werden. Wichtig ist, dass die abziehbaren Aufwendungen mindestens 600 Euro pro Jahr betragen. Ansonsten wird der Antrag nicht bewilligt. Zu diesen Aufwendungen zählen die sogenannten Werbungskosten und Sonderausgaben.
Werbungskosten und Co.: Das muss in den Antrag
Arbeitnehmer mit hohen Werbungskosten (Fahrtkosten, Kosten für Arbeitsmaterialien oder Fortbildungsausgaben) können besonders profitieren. Familien können durch Kinderfreibeträge, Kindergeld oder die steuerliche Absetzung der Kinderbetreuungskosten ihre Steuerlast reduzieren und eine Erstattung erhalten.
Auch Ausgaben für Altersvorsorge, Spenden oder hohe Krankheitskosten, die die Grenze überschreiten, können berücksichtigt werden. Pendler mit weiter Anfahrt zur Arbeitsstelle haben die Möglichkeit, die Pendlerpauschale anrechnen.
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Lohnsteuer-Ermäßigung: Diese Frist muss beachtet werden
Nach Genehmigung wird dann ein individueller Freibetrag in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) des Arbeitnehmers eingetragen. Das steuerpflichtige Einkommen wird damit reduziert. Der Arbeitgeber behält weniger Lohnsteuer ein – und schon landet mehr Geld auf dem Konto!
Wichtig: Der Antrag für das Steuerjahr 2025 muss bis zum 30. November 2024 eingereicht werden. In der Regel gilt der Freibetrag sowohl für das aktuelle und das folgende Kalenderjahr.