• Rundfunkbeitrag bleibt bis auf Weiteres gleich
  • Das müssen Haushalte 2025 zahlen
  • Was passiert bei einer rückwirkenden Erhöhung?

Zum 1. Januar 2025 sollte der Rundfunkbeitrag laut Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat erhöht werden. Diese Anpassung bleibt jedoch aus, da die Bundesländer die notwendigen rechtlichen Grundlagen nicht geschaffen haben.

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Somit bleibt der Beitrag vorerst bei 18,36 Euro monatlich bestehen. ARD und ZDF plädieren allerdings für eine Erhöhung und eine Anpassung des Beitrags im Laufe des Jahres wäre möglich.

Rundfunkbeitrag bleibt bis auf Weiteres gleich

Die bisherige Beitragshöhe von 18,36 Euro monatlich bleibt bis auf Weiteres bestehen. Sollte die Erhöhung rückwirkend in Kraft treten, werden ARD, ZDF und Deutschlandradio die Beitragszahler über die nötigen Schritte zur Nachzahlung informieren. Auch der sogenannte Drittelbeitrag, der für Menschen mit Ermäßigung und Betriebe gilt, bleibt vorerst bei 6,12 Euro.

Was passiert bei einer rückwirkenden Erhöhung?

Nach einer möglichen Beschlussfassung über die Beitragserhöhung werden die Beitragszahler rechtzeitig über die neue Beitragshöhe und den Zeitpunkt der Anpassung informiert.

Womöglich gilt die Erhöhung dann auch rückwirkend, weshalb die Haushalte dann nachzahlen müssen.

Für Teilnehmende am SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt die Anpassung und der Abzug der Nachzahlung automatisch. Wer per Dauerauftrag zahlt, muss diesen nach der Information eigenverantwortlich anpassen. Einmalzahler erhalten ein aktualisiertes Schreiben mit den neuen Zahlungsterminen.