- Karriere bei OnlyFans
- Achtung bei den Steuern
- DAS müsst ihr beim Finanzamt melden
OnlyFans hat sich als Plattform etabliert, auf der Content Creators exklusive Inhalte anbieten und damit ein Einkommen erzielen können. Doch mit dem Erfolg kommen auch steuerliche Pflichten, die Creators beachten müssen, um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen.
Meldung von OnlyFans-Einkünften beim Finanzamt
Einnahmen über OnlyFans gelten als gewerbliche Einkünfte, erklärt Steuerexperte Thomas Matisheck von MBD auf "finanzkun.de".
Sie macht Karriere:
Das bedeutet: Wer regelmäßig Inhalte gegen Bezahlung anbietet, muss ein Gewerbe anmelden. Ausnahmen gibt es kaum – nur wenige Berufsgruppen wie Künstler könnten freiberuflich tätig sein.
Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet meist zwischen 30 und 40 Euro und sollte spätestens erfolgen, wenn erste Einnahmen erzielt werden. Mit der Gewerbeanmeldung ist es nicht getan. Creators müssen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt senden.
Dort wird eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vergeben. Zwar führt OnlyFans die Umsatzsteuer ab, doch Matisheck rät, bei Unklarheiten frühzeitig das Gespräch mit dem Finanzamt zu suchen.
Gewinne aus der Tätigkeit sind einkommensteuerpflichtig. Gewerbesteuer wird erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro fällig. Matisheck empfiehlt, etwa 30 Prozent der Einnahmen für Steuern zurückzulegen.
Eine Gewerbeanmeldung und korrekte Versteuerung sind für Creators unerlässlich. Steuerfragen sollten frühzeitig geklärt werden. Zudem ist eine gute Marketingstrategie entscheidend, um das Potenzial von OnlyFans voll auszuschöpfen.