• Minijob und Urlaub
  • Arbeitnehmer haben Anspruch
  • SO viele Tage stehen einem zu

Minijobber haben, wie alle anderen Arbeitnehmer, Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Laut Bundesurlaubsgesetz stehen jedem Arbeitnehmer vier Wochen oder 24 Werktage Urlaub zu, unabhängig von der Anzahl der Stunden, die pro Tag gearbeitet werden.

Entscheidend ist die Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Die Minijob-Zentrale betont: "Gemäß dem Grundsatz der Gleichbehandlung haben Minijobber und Minijobberinnen ebenso einen Anspruch auf Erholungsurlaub wie vollzeitbeschäftigte Personen."

Wie bitte?

Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub

Minijobber arbeiten oft weniger als sechs Tage die Woche, was eine anteilige Berechnung des Urlaubsanspruchs erfordert. Die Formel zur Berechnung lautet: Anzahl der Arbeitstage pro Woche x 24 / 6.

Diese Formel stellt sicher, dass Minijobber anteilig den gleichen Urlaubsanspruch erhalten wie Vollzeitbeschäftigte. Beispielsweise erhält ein Minijobber, der zwei Tage pro Woche arbeitet, acht Urlaubstage im Jahr. Die Minijob-Zentrale bietet einen Urlaubsrechner an, um den Mindestanspruch leicht zu ermitteln. Diesen findet ihr hier.

Berechnung des Urlaubsanspruchs

Bei unregelmäßigen Arbeitstagen müssen Minijobber ihre Urlaubstage anders berechnen. Entscheidend ist die Anzahl der Arbeitstage im Jahr. Arbeiten im Unternehmen alle an fünf Tagen pro Woche, werden 260 Arbeitstage im Jahr angenommen, bei sechs Tagen 312.

Der gesetzliche Mindesturlaub wird dann durch Multiplikation der individuellen Arbeitstage mit den gesetzlichen Urlaubstagen und Division durch 260 bzw. 312 berechnet. Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden aufgerundet.

Unregelmäßige Arbeitstage im Minijob

Arbeiten Minijobber unregelmäßig, etwa zwei Tage in einer Woche und drei in der nächsten, wird der Urlaubsanspruch auf das Jahr hochgerechnet. Minijobber dürfen zudem nicht benachteiligt werden, falls Vollzeitbeschäftigte mehr Urlaubstage erhalten. In solchen Fällen ist eine Anpassung der Urlaubstage erforderlich, um Gleichbehandlung zu gewährleisten.

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Urlaubsanspruch besteht allerdings erst nach den ersten 6 Monaten. Meist gibt es eine Urlaubssperre, die den Beschäftigten erst erlaubt, nach dem ersten halben Jahr des Beschäftigungsverhältnisses ihren Urlaub zu nehmen.

Je nach Absprache können Minijobber auch unbezahlten Urlaub nehmen. Dauert dieser jedoch länger als einen Monat, muss der Arbeitgeber die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale abmelden.

Nochmal alle Infos auf einen Blick:

  • Minijobber haben Urlaubsanspruch
  • Jedem stehen 24 Werktage Urlaub zu
  • Individuell hängt es von Arbeitstagen pro Woche ab
  • Formel zur Berechnung des Urlaubsanspruchs: Anzahl der Arbeitstage pro Woche x 24 / 6
  • Bei unregelmäßigen Arbeitstagen variiert Formel
  • Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten
  • Auch unbezahlter Urlaub ist möglich