• „Tatort“ ist Kult
  • In der Vergangenheit gab es einige Skandale
  • DIESE Folgen dürfen nicht mehr gezeigt werden

1970 lief der erste „Tatort“ im Fernsehen. Seither wurden von den Ermittlern schon viele spannende Fälle gelöst. Doch nicht immer kommen die Folgen gut an.

Einige Filme sorgten sogar für so große Kontroversen, dass sie von der ARD weder im Fernsehen wiederholt noch in der Mediathek ausgestrahlt werden.

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Jan Josef Liefers und Axel Prahl sind Kollegen beim „Tatort“

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Wann lief der erste „Tatort“ im Fernsehen?

„Tatort“-Verbot: Diese Filme werden nicht mehr gezeigt

Eine von diesen verbotenen „Tatort“-Folgen ist „Der Fall Geisterbahn“ aus dem Jahr 1972. Damals ermittelten die Kommissare „Konrad“ (Klaus Höhne) und „Klipp“ (Herbert Bötticher) im Mordfall eines erschossenen Schaustellers.

Doch warum wird dieser Film nicht mehr gezeigt? Wie unter anderem „RND“ berichtet, war nach dem Pleitegehen der Produktionsfirma nicht klar, bei wem die Lizenzrechte liegen.

Die Folge „Mit n*ckten Füßen“ von 1980 werden die Fans wohl ebenso nicht mehr zu Gesicht bekommt. Darin muss Kommissar „Sander“ (Volkert Kraeft) Mordfälle in einer Werbeagentur aufklären. Hauptverdächtige ist eine an Epilepsie leidende Frau.

Noch mehr skandalöse TV-Momente:

Dem Film wurde damals vorgeworfen, er würde Epilepsie als aggressiv machende Geisteskrankheit darstellen. Aus diesem Grund dürfte die Folge heute wahrscheinlich nicht mehr Gegenstand eines sonntäglichen „Tatort“-Abends werden.

Das Ermittlerteam „Roiter“ (Winfried Glatzeder) und „Zorowski“ (Robinson Reichel) spielte 1996 in gleich zwei Filmen mit, die heute ganz tief im Archiv vergraben sind. In der Folge „Tod im Jaguar“ sorgte die fragwürdige Darstellung eines jüdischen Geschäftsmannes für Aufregung und schließlich dafür, dass der Streifen nie wieder gezeigt wurde.

Auch der Film „Krokodilwächter“ war ein echter Skandal. Die heftigen Szenen von Prostitution und Vergewaltigung kamen damals alles andere als gut an. Sogar die Politik meldete sich zu Wort. Der Medienbeauftragter der CDU/CSU nannte die Folge „brutal, sexistisch und menschenverachtend“.

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Maria Furtwängler alias "Charlotte Lindholm"

Maria Furtwängler traf als Kommissarin „Lindholm“ ebenfalls eine Welle des Aufruhrs. 2007 kam die Episode „Wem Ehre gebührt“ nicht gut weg. Der Grund: Die alevitische Gemeinde sah sich im Film, der Ehrenmord und Inzest behandelt, nicht gerecht repräsentiert. Es kam sogar zu Protesten.

Seither wurde „Wem Ehre gebührt“ nicht mehr gezeigt. Wie die ARD gegenüber „TVSpielfilm“ erklärte, sei dies „eine redaktionelle Entscheidung“.